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Widerrufsbelehrung

AGB, §10. KARTENRÜCKGABE

10.1  Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Zentralen Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

10.2  Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

10.3  Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.

10.4  Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden; bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.

10.5  Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen fünf Tagen geltend gemacht wird.

10.6  In den Fällen von Nr. 10.4 und Nr. 10.5 sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.